Bartmeise

Statuten

Statuten des Natur- und Vogelschutzvereins Oberentfelden (NVOE)

A. Name und Zweck des Vereins

Art. 1

  1. Unter dem Namen "Natur-und Vogelschutzverein Oberentfelden" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff des ZGB, welcher den Zweck verfolgt, im Interesse der Allgemeinheit die Vogelkunde, den Vogelschutz, sowie die Naturschutzinteressen im Allgemeinen zu fördern.
  2. Die Erreichung dieses Zweckes wird erstrebt durch:
    1. Abhaltung von Vorträgen,
    2. Ausführung von Exkursionen,
    3. Beschaffung von Nistgelegenheiten für freilebende Vögel,
    4. Anlage von Reservaten,
    5. Erteilung praktischer Ratschläge über Vogelschutz - Massnahmen,
    6. Durchführung von Ausstellungen.
  3. Die Mittel zur Erreichung seiner Ziele bezieht der Verein aus Mitgliederbeiträgen, Subventionen und Geschenken.

B. Organisation

Art. 2

Der Verein besteht aus Ehren- und Aktivmitgliedern. Personen die sich um die Vereinsziele besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Art. 3

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 4

  1. Die Organe des Vereins sind
    1. Die Generalversammlung
    2. Der Vorstand
    3. Die Rechnungsrevisoren
  2. Dem Vorstande steht das Recht zu, für Behandlung wichtiger Fragen Mitglieder zur Mitarbeit heranzuziehen oder Spezialkommissionen zu ernennen.

Art. 5

  1. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
  2. Austritte sind dem Vorstand zu melden. Mitglieder, welche den Jahresbeitrag nicht zahlen, werden von der Mitgliederliste gestrichen. Mitglieder, welche im Laufe des Jahres austreten, haben den vollen Jahresbeitrag zu leisten.
  3. Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.

Art. 6

Mitglieder, welche die Interessen des Vereins schädigen oder sich sonst wie der Mitgliedschaft unwürdig erweisen, können auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung ausgeschlossen werden. Ein solcher Beschluss ist den Betroffenen gegen Empfangsbescheinigung schriftlich mitzuteilen.

C. Verwaltung

Art. 7

  1. Die Geschäftsführung wird einem fünf- bis siebengliedrigen Vorstand übertragen, dessen Amtsdauer 2 Jahre beträgt. Dem Vorstand wird eine Kompetenzsumme von 500.-- Franken eingeräumt.
  2. Die Funktionen des Vorstandes und der Revisoren geschehen ehrenamtlich.
  3. Wiederwahl ist zulässig. Der Präsident wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst und bestimmt auch die Art der Zeichnungsberechtigung.
  4. Kassen- und Rechnungsführung erfolgen durch den Kassier gemäss den Weisungen des Vorstandes.

Art. 8

  1. Die Revisoren haben die Rechnungsführung mindestens einmal jährlich zu prüfen und der Generalversammlung schriftlich/mündlichen Bericht zu erstatten. Auf Verlangen ist ihnen jederzeit Einblick in die Vermögensverwaltung zu gewähren.
  2. Für die Verpflichtungen des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Eine persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.

D. Generalversammlung

Art. 9

  1. Die ordentliche Generalversammlung muss alljährlich bis Ende April abgehalten werden. Dieser liegen folgende Geschäfte ob:
    1. Abnahme der Jahresrechnung
    2. Turnusgemässe Wahl des Vorstandes und der Revisoren
    3. Festsetzung des Jahresbeitrages
    4. Ernennung von Ehrenmitgliedern
    5. Beschlussfassung über Zugehörigkeit zu Verbänden
    6. Beschlussfassung über Ausschluss von Mitgliedern
  2. Eine ausserordentliche Generalversammlung ist vom Vorstande einzuberufen, wenn die Umstände es erfordern oder auf Verlangen von mindestens 1/5 der Mitglieder.

E. Allgemeine Schlussbestimmungen

Art. 10

Eine teilweise oder totale Revision dieser Statuten kann nur durch 2/3 der an einer Generalversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Art. 11

  1. Im Falle der Auflösung ist das Vermögen bei BirdLife Aargau zu deponieren, bis in Oberentfelden eine neue Sektion mit ausschliesslichem Ziel der Natur- und Vogelkunde und des Vogelschutzes entsteht, der das Vermögen ausgehändigt werden soll.
  2. Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 16. März 2018 genehmigt und treten sofort in Kraft. Die bisherigen Statuten sind damit aufgehoben.

 

Oberentfelden, im März 2018

Die Präsidentin: Der Aktuar:
Daniela Härdi Christoph Kümin