A. Name und Zweck des Vereins
1
Unter dem Namen "Natur-und Vogelschutzverein Oberentfelden" besteht ein Verein
im Sinne der Art. 60 ff des ZGB, welcher den Zweck verfolgt, im Interesse der
Allgemeinheit die Vogelkunde, den Vogelschutz, sowie die Naturschutzinteressen im
allgemeinen zu fördern.
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Die Erreichung dieses Zweckes wird erstrebt durch:
Abhaltung von Vorträgen, Ausführung von Exkursionen, Beschaffung von
Nistgelegenheiten für freilebende Vögel, Anlage von Reservaten, Erteilung
praktischer Ratschläge über Vogelschutz - Massnahmen, Durchführung von
Ausstellungen.
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Die Mittel zur Erreichung seiner Ziele bezieht der Verein aus Mitgliederbeiträgen,
Subventionen und Geschenken.
B. Organisation
Der Verein besteht aus Ehren- und Aktivmitgliedern. Personen die sich um die
Vereinsziele besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag des
Vorstandes von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
1
Die Organe des Vereins sind
Die Generalversammlung
Der Vorstand
Die Rechnungsrevisoren
2
Dem Vorstande steht das Recht zu, für Behandlung wichtiger Fragen Mitglieder zur
Mitarbeit heranzuziehen oder Spezialkommissionen zu ernennen.
1
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
2aaaa
Austrittgesuche sind dem Vorstand zu melden. Mitglieder, welche den Jahres-
beitrag nicht zahlen, werden von der Mitgliederliste gestrichen.
3
Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.
Mitglieder, welche die Interessen des Vereins schädigen oder sich sonst wie der
Mitgliedschaft unwürdig erweisen, können auf Antrag des Vorstandes von der
Generalversammlung ausgeschlossen werden. Ein solcher Beschluss ist der
Betroffenen gegen Empfangsbescheinigung schriftlich mitzuteilen.
C. Verwaltung
1
Die Geschäftsführung wird einem fünf- bis siebengliedrigen Vorstand übertragen,
dessen Amtsdauer 2 Jahre beträgt. Dem Vorstand wird eine Kompetenzsumme von
500.-- Franken eingeräumt.
2
Die Funktionen des Vorstandes und der Revisoren geschehen ehrenamtlich.
3
Wiederwahl ist zulässig. Der Präsident wird durch die Mitgliederversammlung
bestimmt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst und bestimmt auch die
Art der Zeichnungsberechtigung.
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Kassen- und Rechnungsführung erfolgend durch die Kassiererin/den Kassier
gemäss den Weisungen des Vorstandes.
1
Die Revisoren haben die Rechnungsführung mindestens einmal jährlich zu prüfen
und der Generalversammlung schriftlich/mündlichen Bericht zu erstatten. Auf
Verlangen ist ihnen jederzeit Einblick in die Vermögensverwaltung zu gewähren.
2
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Eine persönliche
Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.
D. Generalversammlung
1
Die ordentliche Generalversammlung muss alljährlich bis Ende April abgehalten
werden. Dieser liegen folgende Geschäfte ob:
a.
Abnahme der Jahresrechnung
b.
Turnusgemässe Wahl des Vorstandes und der Revisoren
c.
Festsetzung des Jahresbeitrages
d.
Ernennung von Ehrenmitgliedern
e.
Beschlussfassung über Zugehörigkeit zu anderen Verbänden
f.
Beschlussfassung über Ausschluss von Mitgliedern
2
Eine ausserordentliche Generalversammlung ist vom Vorstande einzuberufen,
wenn die Umstände es erfordern oder auf Verlangen von mindestens 1/5 der
Mitglieder.
E. Allgemeine Schlussbestimmungen
Eine teilweise oder totale Revision dieser Statuten kann nur durch 2/3 der an
einer Generalversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Im Falle der Auflösung ist das Vermögen bei BirdLife Aargau zu deponieren, bis in
Oberentfelden eine neue Sektion mit ausschliesslichem Ziel der Natur- und
Vogelkunde und des Vogelschutzes entsteht, der das Vermögen ausgehändigt
werden soll.
Die
vorliegenden
Statuten
wurden
an
der
Generalversammlung
vom
16.
März
2018
genehmigt
und
treten
sofort
in
Kraft.
Die
bisherigen
Statuten
sind
damit
aufgehoben.
Oberentfelden, im März 2018
Die Präsidentin:
Der Aktuar:
Daniela Härdi
Christoph Kümin
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Statuten
des Natur- und Vogelschutzvereins Oberentfelden
Natur- und Vogelschutzverein
Oberentfelden